Stellenausschreibungen
Folgende Rahmenbedingungen gelten für Stellenbesetzungen bei der Lebenshilfe Osterholz gemeinnützige GmbH:
- die Vergütung erfolgt nach der jeweils aktuellen Entgelttabelle des TV-L
- die Einstellung erfolgt grundsätzlich unbefristet
- die Lebenshilfe übernimmt die Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung (Zuzahlung zu Brille, Zahnersatz und heilpraktiker Leistungen)
- die Lebenshilfe fördert die betriebliche Altersvorsorge mit einem Zuschuss
- für Mitarbeiter besteht die Möglichkeit an verschiedenen, bereichsübergreifenden Arbeitsgruppen teilzunehmen und sich somit über das eigene Tätigkeitsfeld hinaus zu vernetzen
- für Langzeitfortbildungen im Bereich der Heilpädagogik oder der Kleinstkindpädagogik werden die Kosten übernommen