So können Sie die Stiftung wirksam unterstützen
Die Spende
Eine Spende wird zeitnah für die Realisierung der dargestellten Stiftungsaufgaben eingesetzt. Firmenjubiläen, Geburtstage u. ä. sind – neben eigenen Spenden – gern genutzte Anlässe, sich anstelle von Präsenten einen Geldbetrag für eine Spende an die Stiftung zu wünschen.
Die Zustiftung
Eine Zustiftung dient – anders als eine Spende – der Vermehrung des sicher angelegten Stiftungskapitals und damit der Erträge, die zur nachhaltigen Finanzierung der Stiftungsaufgaben dienen. Zustiftungen bieten sich an aus Erbteilen oder Vermächtnissen von Personen, die keine gesetzlichen Erben haben und/ oder ihr Vermögen als Ganzes oder in Teilen einem sozialen Zweck zuwenden möchten. In Einzelfällen können solche Zustiftungen auch mit Ihrem Namen als Stifter verbunden werden.
Gründung einer unselbständigen Stiftung unter dem Dach der STIFTUNG Lebenshilfe Osterholz
Diese Stiftungsform könnte sich anstelle einer Zustiftung anbieten, wenn seitens des Stifters nur ein bestimmtes Projekt oder eine bestimmte Einrichtung der Lebenshilfe- Osterholz begünstigt sein soll. Die Gründung einer unselbständigen Stiftung kann bereits zu Ihren Lebzeiten erfolgen. Sie ist aber auch als letztwillige Verfügung im Testament oder Erbvertrag möglich.
Steuerliche Betrachtung
Der Gesetzesgeber erkennt Ihre soziale Verantwortung an und gewährt bei Spenden ebenso wie bei einer (Zu-)Stiftung interessante Vorteile bei der Ertragssteuer. Bei der Vermögensübertragung im Erbfall ergeben sich Vorteile bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Um zu beurteilen, wie sich in Ihrem konkreten Fall eine Zustiftung oder eine unselbständige Stiftung auswirkt, sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater.