Neuigkeiten rund um die Lebenshilfe Osterholz
Testpflicht für den Kita-Besuch für Kinder ab 3 Jahren
Seit dem 15. Februar 2022 gilt in den Kitas und in der Kindertagespflege eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres. Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungeteste Kinder ein Zutrittsverbot in die Einrichtungen.
Im nachfolgenden Elternbrief des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne finden Sie alle Regelungen zur Testpflicht im Überblick:
Elternbrief des Niedersächsischen Kultusministers: Einführung einer Testpflicht für den Besuch von KiTa und Kindertagespflege für Kinder ab 3 Jahren_Stand: 2. Februar 2022
Informationen zur konkreten Umsetzung der Testpflicht in den Kindertagesstätten der Lebenshilfe Osterholz finden Sie im nachstehenden Schreiben von Geerke Apmann, Stabstelle Kindertagesstätten der Lebenshilfe Osterholz:
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Mithilfe bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie!
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Lebenshilfe Osterholz