Ambulante Eingliederungshilfe

Ausdrückliches Ziel der Ambulanten Eingliederungshilfe ist die positive Beeinflussung der Behinderung. Im Vordergrund stehen die Milderung oder gar Beseitigung der negativen Auswirkungen der Behinderung und die verstärkte Teilhabe und Eingliederung in die Gesellschaft.

Die Ambulante Eingliederungshilfe ist in die familiäre Situation einzubinden. Da sich der Hilfebedarf nicht direkt aus dem Schweregrad der Behinderung ableiten lässt, ist zu Beginn eine umfangreiche Anamnese erforderlich. Auf Grundlage der Anamnese wird ein detaillierter individueller Förderplan erstellt. Die dort gemeinsam mit den Beteiligten erarbeiteten Maßnahmen werden von qualifizierten, pädagogischen Mitarbeitern umgesetzt.

Nachfolgend sind mögliche Inhalte dargestellt. Wesentlich ist, dass die Mitarbeiter assistierend, beratend und motivierend zur Seite stehen und Hilfe zur Selbsthilfe leisten.

  • Begleitung und persönliche Assistenz:

- für den Besuch eines Kindergartens;
- für den Schulbesuch;
- für den Arbeitsbereich;
- für den häuslichen Bereich;
- für die Freizeitgestaltung;
- für Aktivitäten in der Erwachsenenbildung.

  • Hilfen zu Kontakt und Kommunikation
  • Unterstützung bei der Entwicklung motorischer Fähigkeiten und Erweiterung der Mobilität
  • Hilfen zur Persönlichkeitsentwicklung und Erweiterung der sozialen Kompetenz
  • Entwicklung und Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Unterstützung bei der eigenständigen Übernahme von Essen, Trinken, Bekleiden, Einkäufen, Umgang mit Geld, Telefon, einfache Nahrungszubereitung
  • Assistenz beim Umgang mit Kulturtechniken und Bildungsangeboten


Ambulant betreutes Wohnen

Im Rahmen der Ambulanten Eingliederungshilfe bieten die Offenen Hilfen in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsbereich Wohnen der LEbenshilfeOsterholz als komplexe Leistung die Assistenz beim Wohnen in Form des Ambulant betreuten Wohnens an.

Assistenz und Integrationshilfen im Wohn- und Privatbereich ermöglichen es Menschen mit Behinderung, entsprechend ihren Wünschen selbständig in einer eigenen Wohnung alleine, als Paar oder mit anderen Menschen in einer Wohngemeinschaft zu leben.

Die notwendigen Hilfen sind abhängig von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der Menschen mit Behinderung, von ihren Kompetenzen und Möglichkeiten sowie vom sozialen Umfeld und den örtlichen Gegebenheiten.

Finanzierung

Ambulante Hilfen richten sich als außerstationäre Maßnahme an Menschen, die dem Personenkreis des §53 SGB XII zuzuordnen sind. Art und Ziel der Leistungen werden im § 54 SGB XII in Verbindung mit den §§ 26, 33, 41 und insbesondere in den §§ 55 bis 58 des SGB IX näher beschrieben.

Ansprech-partnerinnen

Antje Wiesner
Koordinatorin

Hördorfer Weg 35a
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 0 47 91 / 90 58 81
Fax: 0 47 91 / 90 81 28
wiesner@lebenshilfe-ohz.de

Josefa Willenborg-Junghans
Koordinatorin

Hördorfer Weg 35a
27711 Osterholz-Scharmbeck
Tel.: 0 47 91 / 90 58 80
Fax: 0 47 91 / 90 81 28
willenborg-junghans@lebenshilfe-ohz.de

 

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