Neuigkeiten rund um die Lebenshilfe Osterholz

Bunter Protest gegen das geplante BTHG

Es war ein bunter Protest mit Reden, Musik, Trillerpfeifen und Plakaten: Unter dem Motto „So nicht! - DEMO gegen die massiven Verschlechterungen im Bundesteilhabegesetz“ trafen sich am 22. September 2016 auf dem Opernplatz in Hannover laut Veranstalterangaben rund 7.000 Teilnehmende aus ganz Niedersachsen, um gegen das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu demonstrieren. Mittendrin: Rund 40 Mitarbeiter und Bewohner des Wohnheims und der Wohngruppen der Lebenshilfe Osterholz. 

Die Geschäftsführung der Lebenshilfe Osterholz hatte einen Bus für die Fahrt nach Hannover gechartert und allen, die sich gegen die Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung wehren wollten, eine kostenlose Mitfahrt angeboten. "Wir gehen davon aus, dass es mit dem in dieser Form geplanten Bundesteilhabegesetz massive Verschlechterungen für Menschen mit einer geistigen Behinderung gibt", sagt Stefan Schmidt-Sonnenberg, Stellvertretender Geschäftsführer der Lebenshilfe Osterholz und Organisator der Fahrt. Der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen Holger Stolz betont in seiner Ansprache: "Wenn dieses Gesetz so kommt, ist das ein Akt gegen die Würde von Menschen mit geistiger Behinderung."  

Die wichtigsten Forderungen der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz und zum Pflegestärkungsgesetz

1. Der Zugang zu den Leistungen der Eingliederungshilfe darf nicht so begrenzt werden, dass Menschen, die in weniger als 5 Lebensbereichen Einschränkungen aufweisen, ausgeschlossen sind.

2. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf dürfen nicht von der Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Das ist Diskriminierung. Sie brauchen beides: Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege.

3. Kein Gemeinschaftszwang! Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht gezwungen werden, ihre Unterstützung mit anderen zu teilen - vor allem nicht beim Wohnen und in der Freizeit.

4. Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung dürfen nicht von den verbesserten Regelungen zur Heranziehung ihres Vermögens ausgeschlossen werden. Auch sie haben ein Recht auf ein Sparbuch.

Ohne diese Änderungen drohen deutliche Verschlechterungen gerade für Menschen mit geistiger Behinderung.

 


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